Wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt heute mitteilte, wurde die Sängerin zehn Tage nach ihrer Festnahme aus der Haft entlassen.
Der Spiegel berichtet heute in seiner Online-Ausgabe: http://www.spiegel.de:80/panorama/leute/0,1518,620254,00.html.
AAWS begrüßt die Freilassung der Sängerin, die am 11. April in Frankfurt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen worden war. Sie soll 2004 und 2006 trotz ihrer HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert haben. Die Haft war angeordnet worden, um eine Wiederholungstat zu verhindern, was einer Vorverurteilung gleichkam.
Das Vorgehen der hessischen Justiz hatte zu einer teilweise reißerischen, an eine Hexenjagd erinnernden Berichterstattung in einigen Medien geführt und war von vielen Organisationen scharf kritisiert worden, die die bisherigen Erfolge der HIV-Prävention gefährdet sehen. Ausgrenzung und Kriminalisierung fördern Angst und Misstrauen zwingen HIV-positive Menschen noch mehr in eine Isolierung.
Auch die Ärztinnengruppe 3A und die GSSG - Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit hatten sich in Pressemitteilungen für die Freilassung von Nadja Benaissa eingesetzt und auf die Notwendigkeit der Eigenverantwortung aller Beteiligten beim Sexualverkehr hingewiesen.
Hier können Sie die Pressemitteilung der beiden Organisationen lesen:
Pressemitteilung 3A vom 15.04.2009
Pdf, 44 KB
Pressemitteilung GSSG vom 16.04.2009
PDF, 672 KB