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  • Endlich: Auch HIV-betroffene Paare haben künftig Anspruch auf künstliche Befruchtung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Endlich: Auch HIV-betroffene Paare haben künftig Anspruch auf künstliche Befruchtung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Nach vielen Jahren intensiver Bemühungen von Betroffenen, Ärzten und Ärztinnen und ganz maßgeblich der Deutschen AIDS-Hilfe als Patientenvertretungsorganisation hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.09.2010 in Berlin entschieden, dass auch HIV-betroffene Paare, die Eltern werden möchten, zukünftig Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung haben.

    Bislang war die HIV-Infektion die einzige Erkrankung, die zu einem Ausschluss von der Kostenerstattung führte. Der Anspruch gilt auch, wenn beide Partner HIV-positiv sind. Damit hat der G-BA eine über länger als fünfzehn Jahre bestehende diskriminierende Praxis beendet. Auch wenn die Verfahren der künstlichen Befruchtung auch bei anteiliger Kostenerstattung sehr teuer werden können, haben Paare mit Einschränkungen der Fruchtbarkeit nun deutlich mehr Chancen, ihren Kinderwunsch zu verwirklichen. 

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    GBA Künstliche Befruchtung
    PDF, 19 KB

    http://www.aidshilfe.de/de/aktuelles/meldungen/endlich-gleiches-recht-fuer-alle-bei-kuenstlicher-befruchtung