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  • Die DAIG
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    Zertifizierung

    Für Veranstaltungen vergibt die Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG) ein fachliches Zertifikat, dass die Veranstaltung für die Fortbildung in der HIV-Medizin nach den Qualitätskriterien der DAIG geeignet ist. Nach dieser Zertifizierung darf auf den Veranstaltungsankündigungen der Satz "Zertifiziert Deutsche AIDS-Gesellschaft“ verbunden mit dem Logo der DAIG aufgebracht werden. Dazu werden auf Wunsch Druckvorlagen bereit gestellt.

    Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben, die Sie bitte mit der Beantragung auf das Konto der DAIG überweisen: Dresdner Bank Wiesbaden, BLZ 510 800 60, Konto-Nr.: 01 573 500 00, Stichwort „Zertifizierung“.
     

    Wie bekomme ich ein Zertifikat?

    Schicken Sie einen formlosen Antrag, den ausgefüllten Qualitätsfragebogen, das geplante Programm der Veranstaltung sowie einen Nachweis der bezahlten Bearbeitungsgebühr spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung an die DAIG - am besten per Mail an:

    daig@daignet.de

    oder per Post an die

    Deutsche AIDS-Gesellschaft e.V. - DAIG
    Geschäftsstelle
    Nadine Schlitzer
    Norderneyweg 18
    45149 Essen

    Der Antrag wird dann vom Vorstand der DAIG begutachtet - in der Regel binnen drei Tagen. Danach erhalten Sie schriftlich Bescheid.

     

    Qualitätsfragebogen, PDF-Dokument
    pdf-Datei, 52 KB
    Qualitätsfragebogen, Word-Dokument
    word-Datei, 93 KB

     

    Warum?

    Eine der Aufgaben der DAIG ist satzungsgemäß die Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen zum Thema AIDS, sowie die Erarbeitung und Weitergabe von Informationen zur naturwissenschaftlichen, medizinischen, epidemiologischen, psychosozialen und sonstigen Forschung in der HIV-Medizin. Darüber hinaus möchten wir uns an wissenschaftlichen Konzepten der Aus-, Weiter- und Fortbildung beteiligen.
     
    Die DAIG hat ein großes Interesse, die Fort- und Weiterbildung in hoher Qualität zu gewährleisten. Dazu sind theoretische und praktische Wissensinhalte auf höchstem, aktuellem Niveau, evidenzbasiert, praxisrelevant und verständlich verfügbar zu machen. Dies kann für das Gebiet der HIV-Medizin vor allem die Fachgesellschaft leisten.
     
    Fortbildung soll die einmal erworbenen Kompetenzen erhalten und erweitern sowie die Kenntnisse aktualisieren. Seit dem 1.1.2004 besteht durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung. Andernfalls drohen Honorareinbußen und ggf. der Entzug der Zulassung als Kassenarzt. In modifizierter Form gilt gemäß §137 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Fortbildungspflicht auch für Ärzte im Krankenhaus.
     

    Die qualifizierte Fortbildung soll erreicht werden durch:

     

    Zielgruppen sind:

    Für alle diese möchte die DAIG der anerkannte fach- und servicekompetente Partner für Fortbildung in der HIV-Medizin in Deutschland sein und werden. Wir sind bestrebt, dazu unsere Angebote und unseren Service kontinuierlich auszubauen.

     

    Qualitätsstandards:

    Die Erarbeitung der Qualitätskriterien und der Fortbildungsinhalte ist und bleibt Aufgabe der Fachgesellschaft und ihrer Untergliederungen und Mitglieder.

    Die Qualitätskriterien, die die DAIG an eigene und durch sie zertifizierte Veranstaltungen aufgestellt, beziehen sich auf:
     

    Inhalt:

    Werden die Standards und Leitlinien (siehe www.daignet.de) und die entwickelten innovativen Methoden in Diagnostik und Therapie des Fachgebietes ausreichend und ohne Bevorzugung bestimmter Produkte berücksichtigt.
     

    Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten:

    Werden mit ausreichenden und adäquaten didaktischen Lehrformen, Medien und Methoden die Lehrinhalte vermittelt.
     

    Ergebnisse:

    Werden Lehre (Fremdevaluierung) und Lernerfolg (Selbstevaluierung) durch die Teilnehmer evaluiert und werden daraus erkennbar Schlussfolgerungen gezogen.

    Dabei müssen im Sinne von Mindeststandards die Anforderungen an Fortbildungsveranstaltungen aufgrund der Empfehlungen der Bundesärztekammer und die Umsetzungen der jeweiligen Landesärztekammer erfüllt sein.