Ein HIV-positiver Mensch überträgt das Virus auf jemand anderen - beim Geschlechtsverkehr. Wussten beide von dem Virus? Wusste es keiner? Wusste es die HIV-positive Person und hat es verheimlicht? Für Juristen ist klar: Die wissentliche und/oder willentliche Infizierung muss bewiesen werden. In dem Gespräch der Frankfurter Rundschau mit dem Strafrechtler Winfried Hassemer, dem Mediziner Jürgen Rockstroh und dem Therapeuten Michael Bohl geht es u.a. um Fragen von Schuld, Eigenverantwortung, Strafe und Stigmatisierung.

Sie können den Artikel auf der Homepage der Frankfurter Rundschau nachlesen

www.fr-online.de

oder als PDF downloaden.

Frankfurter Rundschau, Panorama, 19.06.2009
Pdf, 5,3 MB